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Egal ob normales (links) oder Europanummernschild (rechts) - die Registrierungsabgabe schlägt zu.

Registrierungsabgabe (Registreringsafgift)

Dass das dänische Steuersystem vielleicht nicht so kompliziert ist wie das deutsche, dafür aber deutlich teurer, ist sicherlich kein Geheimnis. Das zeigt sich schon beim Blick auf den Mehrwertsteuersatz von 25% und zwar unterschiedslos auf alle Waren, auch Lebensmittel.

Eine der bemerkenswertesten Abgaben in Dänemark aus unserer Sicht ist allerdings die Registrierungsabgabe.

Sie wird für alle privat genutzten Kfz fällig und muss gezahlt werden, bevor das Fahrzeug sein Nummernschild erhält. Ausgenommen sind Fahrzeuge zur gewerblichen Nutzung, die dann ein gelbes Nummernschild erhalten (sonst weiß).

Der dänische Staat hat die Schlupflöcher für diese Regelung übrigens sehr eng gestrickt. Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung unterliegen strengen Restriktionen (z.B. nur eine Sitzreihe). Darüber hinaus darf man, wenn man in Dänemark wohnt, kein ausländisches Auto fahren, auch nicht beispielsweise das Auto eines Feriengastes.[9 §13]

Wir haben weiter unten ein Berechnungsbeispiel für einen Neuwagen, der in Deutschland rund 15.000,- € kosten würde.

Berechnungsbeispiel

Auf der Internetseite des Dänischen Finanzministeriums findet sich ein Berechnungsbeispiel[2].

Wir wollen dieses hier einmal nachvollziehen. Zur besseren Verständlichkeit sind die wichtigsten Preise auch in € angegeben, umgerechnet im Verhältnis 1 € = 7,3 DKK. Wir beziehen uns auf die Daten für 2010.

Nr.
Position DKK
Nettoverkaufspreis des Fahrzeugs
89.918,-
12.317,-
informativ: Bruttoverkaufspreis in Deutschland (19% MWSt)
14.657,-
MWST darauf in Dänemark (25%)
22.480,-
1
Verkaufspreis mit MWSt
112.398,-
 
  Dieser Betrag wird gemindert für eine Reihe von Ausstattungsmerkmalen
Radio
-1.000,-
 
Airbags
-5.120,-
 
ABS
-3.750,-
 
ESP
-2.500,-
 
Maximale Anzahl von NCAP Sternen
-2.000,-
 
2
zu versteuernder Betrag
98.028,-
 
 
  Jetzt folgt die Berechnung der Registrierungsabgabe
3
Satz für den Wert (2) bis einschl. 79.000 Kronen: 105%
82.950,-
 
Wert, der 79.000 Kronen übersteigt
19.028,-
 
4
Dieser Wert wird mit 180% (!!) versteuert
34.250,-
 
 
 
Es gibt noch direkte Abzüge / Aufschläge
Minderverbrauch (im Beispiel 17 Km / Liter = 5,9 Liter / 100 Km)
-4.000,-
 
Gurtalarm (Warnung wenn man nicht angeschnallt ist)
-600,-
 
5
zu zahlende Registrierungsabgabe
112.600,-
15.425,-
       
Preis "auf der Straße" (1) + (5) 224.998,- 30.822,-

Hinzu kommen relativ hohe Kosten für die Schilder (ca. 1.100,- DKK) und natürlich Lieferkosten etc.

Mit anderen Worten: Ein Auto für rund 15.000,- € kostet in Dänemark ungefähr das Doppelte. Oder: Wer seinen Wohnsitz nach Dänemark verlagert und ein Auto im Wert von 15.000 € mitnimmt, zahlt dessen Preis noch einmal (Details hier klicken).

Anm.: Dieser Beitrag ist ein Beispiel und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler in diesem Beitrag und daraus entstehende Kosten. Bitte informiert euch ggf. bei den Behörden in Dänemark.

Registrierungsabgabe bei Einfuhr von Fahrzeugen

Die Registrierungsabgabe betrifft neben den Dänen natürlich auch alle Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen und ein Auto anmelden möchten. Auch wenn sie es schon vorher besessen haben und z.B. aus Deutschland mitbringen.

Auf der Seite der dänischen Botschaft in Berlin findet sich dazu folgender lapidarer Satz:[1]

EINFUHR VON PKW
Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, müssen innerhalb von 14 Tagen den evtl. eingeführten Wagen ummelden und die Registrierungsabgabe bezahlen. Den genauen Betrag erfährt man von den örtlichen Zollbehörden.

Wer hier mit einigen hundert Euro oder sogar (nur) Kronen rechnet, wird vielleicht einen Schreck bekommen und das erste Mal an seinem Entschluss nach Dänemark auszuwandern zweifeln.

Denn: Die im Berechnungsbeispiel genannten Sätze gelten ganz analog auch für die Einfuhr gebrauchter Fahrezuge. Als Grundlage dient allerdings nicht der Neuwert sondern ein sog. "abgabepflichtiger Wert" ("afgiftspligtig værdi"). Den ermittelt die Steuerbehörde (SKAT). Er richtet sich ungefähr danach, wie viel ein Autohändler in Dänemark für den Verkauf des Wagens erzielen würde.[8]

Was, nebenbei gesagt, wahrscheinlich mehr ist als das was man selbst beim Verkauf an den Händler erhalten würde.

Aus diesem ermittelt sich dann die Registrierungsabgabe, ähnlich wie oben dargestellt. Handelt es sich um einen Neuwagen (weniger als 6 Monate alt und weniger als 6.000 Km gelaufen) kommt noch die dänische Mehrwertsteuer (25%) hinzu.

Wichtig: Wer nach Dänemark zieht muss binnen 14 Tagen sein Auto ummelden und die Registrierungsabgabe zahlen. Hohe Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen sind die Folge, wenn man dies unterlässt und erwischt wird. Und die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr hoch, denn das Finanzministerium macht zusammen mit der Polizei regelrecht Jagd auf Steuersünder. [5]

Die Homepage der Anwälte Bang & Regnarsen enthält detaillierte Angaben rund um die Einfuhr von Kfz in deutscher Sprache sowie Links zu den benötigten Formularen.

Ausblick, aktuelle Entwicklungen

In letzter Zeit mehren sich die Forderungen nach Abschaffung der Registrierungsabgabe. Sowohl Konservative als auch Sozialdemokraten und zuletzt Venstre haben signalisiert, über eine Veränderung nachzudenken.

Das wichtigste Argument: Die Registrierungsabgabe wurde eingeführt zu einer Zeit, da Autos Luxusgüter waren. Heute gehören sie zu den Gebrauchsgütern.[4]

Laut Konservativen, die zusammen mit Venstre die Regierung bilden, arbeitet man an einem Modell, die Abgabe an der Verunreinigung des Fahrzeuges zu messen, das spätestens 2015 eingeführt werden soll.[4]

Anfang 2010 wurde diskutiert, das technisch ambitionierte, neue holländische System zu übernehmen. Dort sollen der zurückgelegte Weg, der Zeitpunkt der Fahrt, der Autotyp, das Alter das Autos und viele andere Faktoren in die Berechnung einbezogen werden.

Im Februar 2010 gab es allerdings eine größere Regierungsumbildung in Dänemark, die viele Projekte, so auch dieses, verzögert.[6]

Außerdem: Ende März 2010 wurde das System in Holland wegen "politischer Bedenken und großen Widerstandes" aufgegeben.[7]

So ist jetzt die Rede von einem "einfacheren System", das zukünftig "einen Teil der turmhohen Registrierungsabgabe" ersetzen soll.[6], [7]

  • Stand des Berichtes: Mai 2010
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