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Einreise nach Dänemark an der A7 / E45

Hund, Katze und Frettchen

Bei der Mitnahme von Hund, Katze oder Frettchen aus einem EU Land ist es wichtig, die Identität des Tieres nachzuweisen. Hierzu kann ein Chip oder eine gut lesbare Tätowierung verwendet werden.

Achtung: Ab dem 3. Juli 2011 wird in der gesamten EU nur noch der Chip akzeptiert.

Darüber hinaus ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich, in dem eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen sein muss. Diese darf nicht älter sein als der Chip oder die Tätowierung.

Weiterhin muss die Impfung mind. 3 Wochen vor der Einreise erfolgen und darf nicht länger her sein, als die Wirksamkeitsangabe des Impfstoffherstellers vorsieht. Die Impfung muss also noch wirksam sein.

Weitere Informationen: Siehe Linkblock

Pferde

Es dürfen nur Pferde mit Zuchtbuch eingeführt werden, also Pferde, die bei einem "von offiziellen Behörden anerkannten Zucht- oder Rennpferdverband registriert sind".

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Tierreisepass (für Tiere, die nach dem 1. Januar 1998 geboren wurden Pflicht) mit Gutachten zur medizinischen Behandlung
  • Das Tier darf nicht mit Pferdepest infiziert sein.
  • Identifikationsurkunde des Verbandes muss mitgeführt werden.
  • Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die höchstens 48 Stunden vor der Einreise ausgestellt worden sein muss.
  • Der Aufenthalt ist nur für die Gültigkeitsdauer der Gesundheitsbescheinigung (i.d.R. 10 Tage) erlaubt.

Weitere Tierarten

Auf der Homepage der Dänischen Botschaft in Berlin (s. Linkblock) findet ihr Informationen zur Einfuhr weiterer Tierarten, so z.B. Vögel, Kaninchen und Aquarienfische.

Quellen und Links