DK: Adlerreservat und Typisch Dänisch (u.a. Registrierungsabgabe)
- Einreisebestimmungen
- Haustiere
- Einfuhr und Zoll
Einreise nach Dänemark an der A7 / E45
Bestimmungen zur Einreise nach Dänemark
Aufgrund des Schengener Abkommens werden an der Grenze keine Kontrollen mehr durchgeführt. Die Kontrollstellen an der A7 sind z.B. mittlerweile abgebaut.
Grundsätzlich dürfen Bürger von Schengen Staaten ohne weitere Formalitäten für einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage) nach Dänemark einreisen. Sie müssen lediglich einen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Die Gültigkeit muss bei Einreise noch mind. 3 Monate betragen.
Kinder brauchen seit 1. Januar 2006 einen Kinderpass. Die bisherigen Kinderausweise dürfen bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeit verwendet werden, werden aber nicht verlängert.
Da die Schweiz 2009 dem Schengenraum beigetreten ist, gelten für Bürger aus der Schweiz jetzt grundsätzlich die gleichen Regelungen zur Einreise.
Da die Schweiz aber kein EU - Land ist, sind spezielle Einfuhr- und Zollbestimmungen zu beachten.
Einreise mit eigenem Kraftfahrzeug
Für die Einreise nach Dänemark mit dem eigenen Fahrzeug sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Führerschein des Fahrers muss mitgeführt werden
- Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden.
- "D" - Schild, falls das Fahrzeug nicht über ein EU - Nummernschild verfügt.
- Die grüne Versicherungskarte ist nicht obligatorisch, aber zu empfehlen.
Die dänischen Verkehrsregeln haben wir im Abschnitt "Verkehr" zusammengefasst.
Quellen und Links
DK: Adlerreservat und Typisch Dänisch (u.a. Registrierungsabgabe)
